FAQ Bildungsurlaub und Bildungszeit

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub bzw. – wie es in Berlin neu heißt – Bildungszeit kann von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei gewählt werden für Veranstaltungen, die der politischen und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Auszubildende können sich lediglich für politische Bildungsveranstaltungen freistellen lassen. Der Rechtsanspruch besteht unabhängig vom Lebensalter.

Im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeiter und Arbeiterinnen sowie Angestellte haben Anspruch auf Freistellung entweder nach dem Bildungsurlaubsgesetz oder nach der Sonderurlaubsverordnung. Für Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes Berlin.

Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses in Anspruch genommen werden.

Wie viel Bildungsurlaub gibt es?

Der Bildungsurlaub beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr.

Für Kleinbetriebe gelten einschränkende Sonderregelungen.

Wie wird der Anspruch auf Bildungsurlaub geltend gemacht?

Inanspruchnahme und Zeitpunkt des Bildungsurlaubs sind den Arbeitgebern so frühzeitig wie möglich, in der Regel 6 Wochen vor Beginn der Freistellung, schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Auf Verlangen sind den Arbeitgebern bzw. Ausbildenden die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und der Anerkennungsbescheid der zuständigen Senatsverwaltung vorzulegen.